Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Fri-Tech Gmbh Zum Espen 3 78224 Singen
Geltungsbereich und Änderungen der AGB
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die vertragliche Beziehung zwischen der Fri-Tech GmbH und dem Kunden. Die Geltung abweichender Bedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, auch wenn Fri-Tech GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Die Fri-Tech GmbH AGB werden gegebenenfalls ergänzt oder modifiziert auf der Fri-Tech GmbH Website www.Fri-Tech.de.
Vertragsangebot, Vertragsabschluss
Fri-Tech GmbH behält sich die Annahme des Kundenantrags vor. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Fri-Tech GmbH dem Kunden die Annahme des Antrages schriftlich per Post oder per E-Mail bestätigt.
Fri-Tech GmbH behält sich vor, die vertraglichen Leistungen von einer durch den Kunden zu erbringenden angemessenen Sicherheitsleistung in Form einer Bareinzahlung auf ein von Fri-Tech GmbH zu benennendes Konto abhängig zu machen. Die Sicherheitsleistung ist im Falle des Verzuges bei Unterdeckung auf Anforderung von Fri-Tech GmbH durch den Kunden zu erhöhen. Fri-Tech GmbH wird die gewährte Sicherheit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und Ausgleich aller Zahlungspflichten des Kunden an den Kunden einschließlich etwaiger angefallener Zinsen zurückzahlen. Fri-Tech GmbH ist berechtigt, sich aus der Sicherheit zu befriedigen, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät.
Widerrufsrecht
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der empfangenen Sachen innerhalb einer Woche. Diese Frist beginnt spätestens nach Erhalt der Ware. Der Widerruf ist zu richten an: Fri-Tech GmbH Zum Espen 3 78224 Singen oder per E-Mail an info@fri-tech.de . Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit ggf. Wertersatz leisten. Die empfangenen Sachen sind auf Kosten und Gefahr des Kunden zurückzusenden.
Vertragsdauer
Das Vertragsverhältnis beginnt, wenn der Kunde die Waren/Leistungen der Fri-Tech GmbH beantragt und Fri-Tech GmbH die Annahme des Auftrages erklärt. Ob das Vertragsverhältnis zur Warensendung auch eine Vertragslaufzeit oder einen Exclusivvertriebslaufzeit hat, ergibt sich aus der jeweiligen Leistungs, Waren oder Produktbeschreibung in einem separaten Vertrag.
Lieferung
Bruchschäden sind sofort beim Zusteller der Ware zu melden. Fri-Tech GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt. Liefertermine und Lieferfristen gelten nur als verbindlich vereinbart, wenn sie von Fri-Tech GmbH schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Von Fri-Tech GmbH nicht zu vertretende Umstände, z.B. höhere Gewalt, Streiks und dergleichen, die der Erfüllung eines Auftrags entgegenstehen, berechtigen die Fri-Tech GmbH Lieferfristen zu überschreiten oder vom Vertrag zurückzutreten. Ein Anspruch auf Schadenersatz kann nicht hergeleitet werden.
Die Gewährleistung richtet sich, soweit hier nichts anderes bestimmt ist, nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Mängelansprüche des Kunden verjähren in zwei Jahren, beginnend mit der Übergabe der Ware. Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder ist Vertragsgegenstand eine gebrauchte Sache, beträgt die Frist ein Jahr.
Fri-Tech GmbH behält sich das Eigentum an sämtlicher Ware bis zur Begleichung aller Forderungen vor, die durch Zustandekommen des Vertrages sofort fällig werden. Beanstandungen von Rechnungen und Warenlieferungen können nur innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware geltend gemacht werden.
Zahlungsbedingungen
Über die von Fri-Tech GmbH erbrachten Lieferungen erhält der Kunde eine Rechnung über die er per Post oder E-Mail informiert wird, welche die jeweiligen Zahlungsfristen und eventuell gewährtem Skonto, enthält. Nicht gerechtfertigt abgezogene Skontobeträge werden nachberechnet. Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge verpflichtet. Die Mehrwertsteuer wird in der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gesetzlich festgelegten Höhe gesondert in Rechnung gestellt. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, alle sonstigen Aufwendungen zu erstatten, die durch den Kunden entstanden sind. Insbesondere Kosten für Bankbearbeitungsgebühren z.B. für Rücklastschriften, sonstige durch mangelnde Deckung des Kontos entstandenen Kosten. Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden wegen zu viel gezahlter Beträge, Doppelzahlungen etc., werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und mit der nächstfälligen Forderung verrechnet. Fri-Tech GmbH ist berechtigt, Leistungen oder Lieferungen so lange einzustellen, bis der Kunde fällige Forderungen ausgeglichen hat.
Wesentliche Vertragspflichten des Kunden
Wenn sich Daten, insbesondere die Bankverbindung des Kunden ändern, muss dies Fri-Tech GmbH unverzüglich angezeigt werden. Dies gilt auch bei Firmenänderungen, Änderungen der Firmenrechtsform, und Änderungen des Geschäftssitzes.
Datenschutz
Wenn der Kunde Ware bzw. Leistungen von Fri-Tech GmbH beantragt, erteilt er sein Einverständnis, dass seine Daten gespeichert werden. Wir weisen darauf hin, dass wir im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs anfallende Daten unserer Kunden im Sinne des Datenschutzgesetzes speichern und verarbeiten und werden nicht an Dritte weitergegeben.
Erfüllungsort
Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist der Firmensitz der Firma Fri-Tech GmbH
Vertragsänderungen
Fri-Tech GmbH behält sich vor, etwaige Erhöhungen der Umsatzsteuer (MWSt.) dem Kunden in Rechnung zu stellen. Änderungen dieser Bedingungen oder Preisänderungen sowie Änderungen im Leistungsumfang werden dem Kunden vorab mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Zugang widerspricht. Fri-Tech GmbH ist berechtigt, dem Kunden Mitteilungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, an die vom Kunden benannte Postanschrift, die vom Kunden benannte E-Mail-Adresse des Kunden zu senden.
Gerichtsstand
Soweit der Fri-Tech GmbH-Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen Sitz im Inland hat, ist der Sitz der Fri-Tech GmbH Gerichtsstand. Fri-Tech GmbH steht es offen, Ansprüche bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden geltend zu machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt.
Schlussbestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Vereinbarung im Übrigen nicht davon berührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel soll nach dem Willen der Parteien, einem den wirtschaftlichen und haftungsrechtlichen Zweck des Vertrages zulässige und rechtmäßige Klausel treten.
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